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Infos zur Antragstellung auf Leistungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle z.B. bei Kranken- und Pflegekassen, Versorgungsamt und Sozialamt. Anträge sollten immer schriftlich gestellt werden. Nach § 16 Abs. 2 SBG I müssen Anträge von einem nicht zuständigen Leistungsträger an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet werden. Wenn Sie also nicht sicher sind, bei wem Sie ihren Antrag stellen müssen, bitten Sie um Weiterleitung zur zuständigen Stelle.
Seit 2008 gibt es einen Anspruch auf ein persönliches Budget. Auf Antrag können Sie in Höhe der Leistungen, auf die Sie Anspruch haben einen Geldbetrag ausbezahlt bekommen und selbst entscheiden, bei welchem Anbieter Sie die Leistungen „einkaufen“. Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget können unter www.bar-frankfurt.de kostenlos heruntergeladen werden.
Haben Sie schon einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Mit diesem Ausweis haben sie einen Anspruch auf Vergünstigungen und Steuererleichterungen, die abhängig vom Grad der Behinderung sind. Für Autisten wird in der Regel ein Grad der Behinderung von 50 bis 100% zuerkannt (mit unterschiedlichen Merkzeichen). Antragsvordrucke gibt es beim Versorgungsamt oder beim Sozialamt.
Steuererleichterungen Informationen zum steuerlichen Nachteilsausgleich erhalten Sie zum Beispiel durch das „Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern“ unter www.bvkm.de
Familienunterstützender Dienst Hier besteht die Möglichkeit, eine ambulante Unterstützung im Alltagsleben zu bekommen, sie wird über die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII (Sozialhilfe) geleistet und kann beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Diese Leistung ist einkommensabhängig.
Pflegeversicherung
Sie erbringt Geld- und/oder Sachleistungen zur Pflege, Pflegehilfsmittel, Kurzzeitpflege, Tagespflege und vollstationäre Pflege. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Pflegestufe (I-III) vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie z.B. in der Broschüre “Begutachtung von Menschen mit frühkindlichem Autismus zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit” vom Bundesverband Autismus Deutschland Bebelallee 141, 22297 Hamburg, Telefon 40/5115604, eMail: info@autismus.de
Für zusätzliche Betreuungsleistungen können bis zu 460,- € im Jahr beantragt werden. Mit Inkrafttreten der Pflegereform 2008 können für Menschen mit erhebliche eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe nicht notwendig) auf Antrag bis zu 2.400,- € jährlich in Anspruch genommen werden.
Familienentlastender Dienst
Im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann eine Ersatzpflegekraft für längstens 4 Wochen im Jahr finanziert werden, damit pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, sich zu erholen.
Kurzzeitpflege
Nach § 42 SGB XI besteht für längstens 4 Wochen im Jahre ein Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und eine teilstationäre Versorgung nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Krankengeld für Eltern behinderter Kinder
Besteht kein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, können Eltern behinderter Kinder, die wegen der Pflege ihres erkrankten Kindes nicht zur Arbeit können, das sogenannte Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V bei der Krankenkasse beantragen. Pro Jahr besteht für jedes erwerbstätige und versicherte Elternteil ein Krankengeldanspruch von max. 10 Tagen pro Kind, ab drei Kinder höchstens 25 Tage pro Elternteil. Bei Alleinerziehenden sind es max. 20 Tage pro Jahr und Kind, ab 3 Kinder höchstens 50 Tage.
Therapeutische Hilfen
Informationen z. B. über Autismus Deutschland e.V., Bebelallee 141, 22297 Hamburg, Telefon 040/5115604, info@autismus.de
Literatur z.B. “Autismus-Therapien im Vergleich”. Ein Handbuch für Therapeuten und Eltern von Michaela Weiß, Berlin 2002, Edition Marhold im wissenschaftlichen Verlag Volker Spies GmbH, ISBN: 3-89166-977-6
Therapiert wird in den Autismustherapiezentren und durch
Knospe ABA, Leveser Allee in 31693 Hespe, Telefon: 05724/39 22 30, www.knospe-aba.de
ABA-Praxis Mareike Overhof, Pastor-Sander-Bogen 57 in 37083 Göttingen, Telefon: 0551/63 45 35 29, eMail: info@aba-praxis.de, Internet: www.aba-praxis.de
Hilfen für die Schulausbildung
Informationen in der Broschüre “Diagnose - Autismus - Was tun? Schulische Förderung” vom Bundesverband Autismus Bebelallee 141, 22297 Hamburg,
info@autismus.de , www.autismus.de. Schulbegleiter/innen können über Eingliederungshilfe finanziert werden und bieten individuelle pädagogische Anleitung und unterstützen die soziale Eingliederung in die Klasse. Sie werden von Trägern vor Ort gestellt und sind unabhängig von der besuchten Schulform. Bei Problemen in der Schule sind auch die Fachberatungslehrer Autismus Ansprechpartner.
Hilfen im Berufsleben
Der Integrationsfachdienst des LVR als Vermittlungs- und Fachberatungsstelle informiert und berät in Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Auch die Agentur für Arbeit hat Rehaberater. Allgemeine Informationen finden Sie in den Broschüren “Berufliche Eingliederung autistischer Menschen” und “Integrierende Arbeitsbegleitung von Menschen mit Autismus” vom Bundesverband Autismus, Bebelallee 141, 22297 Hamburg, Telefon 040/511105604 Fax 040/5110813, info@autismus.de.
Versicherungen
Es gibt spezielle Rechtschutzversicherungen (z.B. bei der Winterthur- Versicherung), die auch die Kosten bei einer Klage vor dem Sozialgericht übernehmen, siehe auch “Versicherungsmerkblatt” vom Bundesverband für Körper und Mehrfachbehinderte, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,
Telefon 0211-64004-0, e-mail: BV-KM@t-online.de. Es ist sinnvoll, eine Meldung über die Diagnose bei der Haftpflichtversicherung zu machen.
Wohnen
s. Wegweiser der ab&p oder fordern Sie die Liste der Wohnheime beim Bundesverband Autismus, Bebelallee 141, 22297 Hamburg, Telefon 040/5115604, Fax: 040/5110813, info@autismus.de an www.autismus.de.
Fortbildungen zum Thema Autismus
siehe Wegweiser der ab&p.
Sie können aber auch eine Übersicht über Fortbildungen anfordern bei AUTEA, Gemeinnütziges Institut für Autismus, Uechtingstraße 89 a, 45881 Hamburg, Gelsenkirchen, Telefon: 0209/7004-679, Fax: 0209/7004- 583,
email: autea.ggmbh@autea.de oder beim Bundesverband Autismus,
Bebelallee 141, 22297 Hamburg, Telefon 040/51115604, Fax: 040/5110813
info@autismus.de.
Behindertentestament
Vorsorge und Vermögenssicherung
Bitte lassen Sie sich individuell von einem Rechtsanwalt beraten z.B.
RA Dr. Lutz Förster, Pulheimerstraße 19, 50321 Brühl, www.JurErbrecht.de, Telefon 02232/210511, Fax 02232/210570.
Gesetzliche Betreuung
Überlegen Sie rechtzeitig auch vor dem 18. Geburtstag ihres Kindes, ob eine gesetzliche Betreuung sinnvoll und nötig ist. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, oder sie können sich an einen Betreuungsverein vor Ort wenden.
Rechtsberatung
Wenden Sie sich an niedergelassene Rechtsanwälte für Sozialrecht oder auch an die VDK Rechtsberatungen (Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen für Mitglieder).
Stand: Januar 2008